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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19   

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https://dejure.org/2019,46966
OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19 (https://dejure.org/2019,46966)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2019 - 2 M 110/19 (https://dejure.org/2019,46966)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2019 - 2 M 110/19 (https://dejure.org/2019,46966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 78 Abs 5 WHG 2009, § 78 Abs 6 WHG 2009, § 100 Abs 1 S 2 WHG 2009
    Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung; Kläranlage; Drittschutz; Genehmigung; Genehmigungsfreiheit; Genehmigungspflicht; Nachbarschutz; Überschwemmungsgebiet; Wirkung, drittschützende; Einschreiten der Wasserbehörde gegen die Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind gewässerschützende Vorschriften auch drittschützend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18

    Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Soweit den Regelungen des § 78 Abs. 5 und 6 WHG in der Rechtsprechung drittschützende Wirkung zugesprochen wird, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf Verfahrensvorschriften (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff., OVG RhPf, Urteil vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 - juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2010 - 1 A 10176/09

    Keine Beeinträchtigung durch Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet an der Mosel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Soweit den Regelungen des § 78 Abs. 5 und 6 WHG in der Rechtsprechung drittschützende Wirkung zugesprochen wird, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf Verfahrensvorschriften (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff., OVG RhPf, Urteil vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13

    Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Soweit den Regelungen des § 78 Abs. 5 und 6 WHG in der Rechtsprechung drittschützende Wirkung zugesprochen wird, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf Verfahrensvorschriften (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff., OVG RhPf, Urteil vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 8 CS 18.455

    Drittschutz gegen wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für Errichtung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Soweit den Regelungen des § 78 Abs. 5 und 6 WHG in der Rechtsprechung drittschützende Wirkung zugesprochen wird, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf Verfahrensvorschriften (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff., OVG RhPf, Urteil vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Der Antragsteller zitiert die Rechtsauffassung, nach der eine einstweilige Anordnung auf (bauaufsichtliches) Einschreiten gegen ein genehmigungsfreies Vorhaben zugunsten des Nachbarn die Glaubhaftmachung gewichtiger und ernstzunehmender Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Vorhabens in nachbarrechtlicher Hinsicht und zumindest offene Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren verlangt (vgl. hierzu VGH BW, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 8 S 2763/94 - juris Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rn. 12, Kuhla, in: BeckOK VwGO, 51. Ed. 1. Juli 2019, § 123 Rn. 90.1-90.2a).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH, Urteil vom 23. November 2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18

    Bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt einer Baustilllegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19
    In gerichtlichen Eilverfahren, in denen ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen ein genehmigungsfreies Vorhaben begehrt wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. August 2018 - 2 M 65/18 - juris Rn. 9 m.w.N.) ein Anspruch auf Baueinstellung in aller Regel dann zu bejahen, wenn absehbar ist, dass das Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
  • VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Mit Beschluss vom 25. November 2019 lehnte das Verwaltungsgericht Halle den Antrag des Eigentümers eines der geplanten Kläranlage benachbarten Grundstücks, dem Burgenlandkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Arbeiten zur Ausführung des Bauvorhabens des Beigeladenen auf dem Grundstück Markt 10 in B-Stadt/ vorläufig stillzulegen, mangels Verletzung drittschützender wasserrechtlicher Normen ab (8 A 218/19 HAL; vgl. nachfolgend OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2019, Az.:2 M 110/19).

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führte im Leitsatz seines Beschlusses vom 25. November 2019 aus, dass den Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfreiheit von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 5 und 6 WHG) keine drittschützende Wirkung zukommt (OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2019, Az.: 2 M 110/19;LS).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, den von der Antragsgegnerin vorgelegten Vorgang zum Wasserrecht sowie auf die Gerichtsakte 8 A 218/19 HAL (2 M 110/19) Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Faktisches Baugebiet; Neubau einer Kläranlage; Befreiung; Wohl der Allgemeinheit;

    Soweit dem Beschluss des Senats vom 25. November 2019 (2 M 110/19 - juris), insbesondere dem veröffentlichten Leitsatz, eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat nicht mehr daran fest.
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 797/16

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts

    § 11 Abs. 2 WHG hat jedoch keinen drittschützenden Charakter (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss v. 25.11.2019 - 2 M 110/19, juris Rn. 14; VG Ansbach, Urteil v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552, juris Rn. 111; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 11 Rn. 43; Knopp , in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand: 53. EL August 2019, § 11 WHG RN. 32 m.w.N.), sodass die Klägerin, deren Klagerecht eine den Schutz eines Dritten bezweckende Rechtsvorschrift voraussetzt, sich nicht auf eine Verletzung dieser Verfahrensvorschrift stützen kann.
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